Informationen für Falschparker

Wenn Sie ein Abmahnschreiben von ParkProtect erhalten haben, haben Sie Ihr Fahrzeug widerrechtlich auf einem privaten Parkplatz oder Kundenparkplatz unseres Auftraggebers abgestellt oder die Zufahrt zu dessen Besitz behindert. Damit haben Sie den ruhigen Besitz gestört und unser Auftraggeber kann ohne weitere Ankündigung eine Besitzstörungs- und Unterlassungsklage gegen Sie einbringen.

Unser Abmahnschreiben ist ein außergerichtliches Vergleichsangebot unseres Auftraggebers an Sie. Wenn Sie den geforderten Betrag fristgerecht (= auf unserem Konto einlangend) unter Angabe Ihres KFZ-Kennzeichens einzahlen, können Sie ein wesentlich teureres Gerichtsverfahren vermeiden. In diesem Fall wird unser Auftraggeber auf das Einbringen der Klagen verzichten.

Wenn Sie unser Vergleichsangebot nicht annehmen, werden wir im Namen unseres Auftraggebers unverzüglich eine Besitzstörungs- und Unterlassungsklage einbringen. In diesem Fall erhöhen sich die Kosten für Sie um anfallende Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Erfahrungsgemäß können Sie in diesem Fall mit einer Verdoppelung bis zu einer Verdreifachung der Kosten rechnen.

Bitte beachten Sie folgende wichtigen Hinweise:

"Wie zahle ich fristgerecht?"

Eine fristgerechte Zahlung liegt dann vor, wenn der gesamte Betrag zum Stichtag, der in Ihrem Abmahnschreiben angeführt ist, auf unserem Konto gutgeschrieben wurde und Ihrem Fall zugeordnet werden kann. Geben Sie bei der Überweisung bitte unbedingt unter "Zahlungsreferenz" oder "Verwendungszweck" Ihr KFZ-Kennzeichen an. Wir können sonst die Zahlung Ihrem Fall nicht zuordnen und der außergerichtliche Vergleich kommt nicht zustande.

"Ich habe das Parkvergehen nicht begangen."

Das auf Sie zugelassene Fahrzeug wurde zum angegebenen Zeitpunkt widerrechtlich auf dem Besitz unseres Auftraggebers abgestellt oder hat unseren Auftraggeber an der ungehinderten Nutzung seines Besitzes gehindert. Diese Störung ist durch Beweisfotos mit Datums- und Zeitstempel dokumentiert, die vor Gericht als Beweismaterial verwendet werden können. Auch wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst gelenkt, sondern einem Dritten überlassen haben, haften Sie als Fahrzeughalter nach ständiger Rechtsprechung für Rechtsverletzungen durch den Lenker (Passivlegitimation des Halters).

"Warum ist die Strafe so hoch?"

Bei der in unserem Abmahnschreiben geforderten Summe handelt es sich nicht um eine Strafe im herkömmlichen Sinn. Unser Auftraggeber macht Ihnen ein außergerichtliches Vergleichsangebot. Wenn Sie dieses Vergleichsangebot annehmen, vermeiden Sie eine wesentlich höhere Kostenbelastung durch einen Gerichtsprozess, im Zuge dessen Sie auch Anwaltskosten und Gerichtsgebühren übernehmen müssen.

"Ich möchte die Abmahnung beeinspruchen."

Ein formeller Einspruch gegen die Zahlungsaufforderung ist nicht möglich, da es sich dabei um ein außergerichtliches Vergleichsangebot handelt. Wenn Sie überzeugt sind, dass Sie die Besitzstörung nicht begangen haben und Sie auch nicht der Passivlegitimation des Fahrzeughalters unterliegen, können Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen. Sie können dann Ihre Einwendungen im Rahmen des Besitzstörungs- und Unterlassungsverfahrens vor Gericht geltend machen.

"Ich habe noch Fragen zu meinem Fall."

Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Parkvergehen und zur Abmahnung durch ParkProtect haben, schreiben Sie uns oder kontaktieren Sie unsere Hotline unter 0720 51 51 50. Bitte geben Sie in der Anfrage Ihr KFZ-Kennzeichen an.