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Hinweise zur Registrierung

ParkProtect legt besonderen Wert auf perfekten Kundenservice. Es ist unser Anspruch, Sie bei der Durchsetzung ihres Rechts auf einen unbehinderten privaten Parkplatz oder eine freie Zufahrt zu Ihrem Grundstück perfekt zu unterstützen.
Deshalb sind wir sehr genau in der Dokumentation Ihrer persönlichen Parksituation. Diese Genauigkeit hilft uns bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – sowohl außergerichtlich als auch – wenn nötig – vor Gericht.

Im Zuge der Registrierung werden Ihre Angaben von unseren Mitarbeitern geprüft. ParkProtect behält sich das Recht vor, nicht konforme Registrierungen abzulehnen.

Bitte beachten Sie deshalb die folgenden Hinweise!

Markierung der Parkfläche oder Zufahrt

Für den Falschparker muss erkennbar gewesen sein, dass es sich um eine private Parkfläche oder eine frei zu haltende Zufahrt handelt. Deshalb müssen Sie Ihre Parkfläche oder Zufahrt klar erkennbar als "Privat" oder "Nur für Kunden" oder durch "Einfahrt freihalten" kennzeichnen. Dazu eignen sich Schilder im direkten Blickfeld oder gut sichtbare Bodenmarkierungen. Bitte führen Sie die entsprechende Markierung durch, BEVOR Sie Sich auf parkprotect.at registrieren.
Bei der Registrierung müssen Sie zwei Bilder Ihrer Parkfläche oder Grundstückszufahrt aus unterschiedlicher Perspektive hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass die Markierung auf beiden Bildern gut sichtbar ist!

Bestätigung der Berechtigung

Im Zuge der Registrierung müssen wir sicherstellen, dass Ihre Berechtigung (d.h. Ihr Besitzstatus) über die Parkfläche oder das über eine Zufahrt zu erreichende Grundstück ausreicht, um einen Falschparker zu verfolgen.
Bei der Registrierung bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie als Eigentümer, Mieter oder Pächter der registrierten Parkfläche oder des über eine Zufahrt zu erreichenden Grundstückes verfügungsberechtigt sind.
Der Ordnung halber müssen wir darauf hinweisen, dass wissentlich falsche Angaben zu Ihrem Besitzstatus zu zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verfolgung führen werden.